Zum Inhalt

Wahlkieferorthopäde Österreich

In Österreich versicherte Patienten, deren kieferorthopädische Abweichung gemäß des „Index of Orthodontic Treatment Need“ (IOTN) in die Gruppe 4 oder 5 eingeordnet wird, und bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben Anspruch auf eine sogenannte „Gratis Zahnspange“. Das heißt, die Kosten einer durch einen Vertragsarzt durchgeführten Behandlung werden zu 80% von der jeweiligen Versicherung übernommen.

 Erstattung & Kosten

Noch Fragen?

Für weiterführende Fragen stehen wir Ihnen gern per E-mail, Telefon oder persönlich zur Verfügung. Auch Ihre Versicherung wird Ihnen sicher gern mit Rat und Tat zur Seite stehen.

KONTAKT

KFO Freilassing | Münchener Straße 25a, 3. Etage | 83395 Freilassing

de_DEDE